Allgemeine Geschäftsbedingungen

I Allgemein

§1 Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Derer-Veranstaltungstechnik sind Bestandteil eines jedes Geschäftsvorgangs zwischen der Firma Derer-Veranstaltungstechnik und einem Kunden geschlossenen Vertrages. Andere Geschäftsbedingungen, besonders Miet- oder Einkaufsbedingungen sind für Derer-Veranstaltungstechnik auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unverbindlich. Abweichende Vereinbarungen einschließlich etwaiger Zusicherungen sind ohne schriftliche Bestätigung durch Derer-Veranstaltungstechnik unwirksam. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Derer-Veranstaltungstechnik von der Erfüllung geschlossener Verträge. In diesen Fall hat der Käufer keine Ansprüche gegen Derer-Veranstaltungstechnik.

§2 Vertrag
Alle Verträge werden mit Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung bzw. Zusendung der Lieferung bzw. der Leistungen, rechtsgültig. Die Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern, sowie Abweichungen die handelsüblich, aufgrund Verfügbarkeit oder technisch bedingt sind oder Form, Farbe oder Größe der Artikel betreffen, behält sich die Derer-Veranstaltungstechnik vor. Wenn die im Vertrag vereinbarten Mitwirkungspflichten des Kunden nicht erfüllt sind, so entbinden diese die Derer-Veranstaltungstechnik von der Erfüllung des geschlossenen Vertrags. Ebenso entbindet es die Derer-Veranstaltungstechnik von der Erfüllung des geschlossenen Vertrags wenn geltende Richtlinien, Vorschriften, Gesetze und/oder unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden.

§3 Preise
Alle angegebenen Preise verstehen sich, soweit es nicht anders angegeben ist, in EUR zzgl. der z.Zt. gesetzlich gültigen MwSt. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen vorbehalten. Die Preise verstehen sich ab Lager Böbingen. Kosten für Transport und Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Der Mindestbestellwert liegt bei € 50,- (netto).

§4 Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart ist, sind Rechnungen sofort rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge in € zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Derer-Veranstaltungstechnikberechtigt, vom ersten Tag des Verzuges an Zinsen in Höhe von 3% über dem gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Mit dem Zahlungsverzug entstanden Kosten, insbesondere Inkasso-, und Anwaltskosten werden komplett vom Kunden getragen.

§5 Teilnichtigkeit / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Sollten einzelne der in den AGB oder Mietbedingungen enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestimmung, die nach dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Für alle Teile ist der Erfüllungsort Böbingen und der Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig Schwäbisch Gmünd. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

II Mietbedingungen

§1 Verspätete Rückgabe
Bei einer verspäteten Rückgabe der gemieteten Artikel erhöht sich der Mietpreis um eine volle Tagespauschale pro angefangenen Verzugstag. Zusätzliche entstehende Kosten die durch die Überschreitung der Mietzeit entstehen (z.B. Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung u.ä.) trägt in vollem Umfang der Mieter.

§2 Transport der Mietsache
Der Transport bzw. die Anlieferung der Mietsache erfolgen ausschließlich auf Kosten und Risiko des Mieters.

§3 Stornierung
Bei Auftragsstornierungen wir eine abgestufte Entschädigung fällig:

a) im ersten Drittel zwischen Auftrag und Vertragsbeginn 35% des Endbetrages
b) im zweiten Drittel zwischen Auftrag und Vertragsbeginn 60% des Endbetrages.
c) bis zur der Beladung unserer Fahrzeuge 90% des Endbetrages.
d) bei einer Kündigung nach Beladung unserer Fahrzeuge, beziehungsweise nach Abfahrt, 100%

Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Derer-Veranstaltungstechnik bleibt vorbehalten.

§4 Kaution
Der Mieter leistet für die gemieteten Geräte eine Sicherheitsleistung in individuell vereinbarter Höhe, diese wird unverzinst bei einwandfreier Rückgabe mit dem offenen Betrag verrechnet.

§5 Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Mieters. Im Mietpreis ist keine Versicherung enthalten. Die Gefahr geht mit der Absendung/Übergabe auf den Mieter über.

§6 Instandhaltung / Wartung
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, insbesondere die vom Hersteller verfasste Gebrauchsanweisungen und Wartungs- und Pflegeempfehlungen sorgfältig zu beachten. Er ist weiterhin verpflichtet, den Mietgegenstand im vertragsmäßigen Zustand zu erhalten.

§7 Versicherungspflicht
Der Mieter verpflichtet sich, für die Vertragsdauer die Mietsache zum Neuwert gegen die Risiken des Unterganges, Verlustes und der Beschädigung auf eigene Kosten zu versichern.

§8 Übergabe / Ausgabe der Mietsache
Die Firma Derer-Veranstaltungstechnik ist berechtigt, die Ausgabe der Mietsache und somit den Vertragsschluss zu verweigern, wenn der Mieter bei der Abholung

  • kein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis) zu seiner Identifikation vorlegen kann
  • die Kaution oder Vorkasse nicht geleistet hat
  • kein passendes Fahrzeug zur Abholung dabei hat. (Geschlossenes Fahrzeug; Transport nur in Flightcases und den dafür vorgesehen Transportvorrichtungen).
  • sich in einem laufendes Insolvenz-, oder strafrechtlichen Verfahren befindet.

§9 Gefahrenübergang, Erfüllungsort
Die Gefahr geht mit Absendung auf den Käufer über. Erfüllungsort ist Böbingen.

§10 Haftung des Vermieters
Die Firma Derer-Veranstaltungstechnik haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Alle weitergehenden Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Sollten sich bei der Benutzung einzelner Anlagenteile Mängel zeigen, die bei der Übergabe so nicht erkennbar waren, so haftet die Firma Derer-Veranstaltungstechnikgegenüber dem Mieter maximal bis zur Höhe des vollen Vermietpreis der defekten Sache. Sollte dieser Mangel zu einem kompletten Ausfall der Anlage führen, und unsere Reparaturversuche sollten fehlschlagen, so haftet die Firma Derer-Veranstaltungstechnik in Höhe des vollen Vermietpreis dieser Anlage. Alle weitergehenden Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

§11 Haftung des Mieters
Der Mieter ist voll verantwortlich für jeden Schaden, der durch Nichtbeachtung der Vorschriften bzw. der Instruktionen des Vermieters entsteht und haftet für Verlust, Untergang oder Beschädigung der im Lieferschein aufgeführten Geräte samt Zubehör (insbesondere Feuer- und Wasserschäden, Transportschäden, Schädigung der Mietsache während der Benutzung und Abhandenkommen der Mietsache), selbst wenn ihn kein Verschulden trifft. Der Haftungszeitraum bezieht sich auf den Zeitraum zwischen der Übergabe der Mietsache bis zur Rückgabe der Mietsache, zuzüglich eventueller Zeitüberziehungen. Der Mieter ist verpflichtet, uns während der Mietzeit auftretende Schäden oder den Verlust des Mietobjekts unverzüglich bei Derer-Veranstaltungstechnikanzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verlust und dergleichen bis zur Höhe des Neuwertes der gemieteten Geräte zuzüglich etwaiger Nutzungsausfallkosten. Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen von Derer-Veranstaltungstechnik.

III. Dienstleistung

§1 Personalkosten
Während der Vertragsdauer sorgt der Mieter für die Unterbringung und Verköstigung des Derer-Veranstaltungstechnik-Personals. Andernfalls werden Hotelkosten nach Beleg und Spesen nach den gültigen Höchstsätzen abgerechnet.

§2 Stornierung
Bei Auftragsstornierungen wir eine abgestufte Entschädigung fällig:

  1. im ersten Drittel zwischen Auftrag und Vertragsbeginn 35% des Endbetrages
  2. im zweiten Drittel zwischen Auftrag und Vertragsbeginn 60% des Endbetrages
  3. bis zur der Beladung unserer Fahrzeuge 90% des Endbetrages
  4. bei einer Kündigung nach Beladung unserer Fahrzeuge, beziehungsweise nach Abfahrt, 100%Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Derer-Veranstaltungstechnik bleibt vorbehalten.

    §3 Gefahrenübergang / Erfüllungsort
    Die Gefahr geht mit Absendung auf den Käufer über. Erfüllungsort ist Böbingen.

    §4 Haftung des Vermieters
    Die Firma Derer-Veranstaltungstechnik haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Alle weitergehenden Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Sollten sich bei der Benutzung einzelner Anlagenteile Mängel zeigen, die bei der Übergabe so nicht erkennbar waren, so haftet die Firma Derer-Veranstaltungstechnikgegenüber dem Mieter maximal bis zur Höhe des vollen Vermietpreises der defekten Sache. Sollte dieser Mangel zu einem kompletten Ausfall der Anlage führen, und unsere Reparaturversuche sollten fehlschlagen, so haftet die Firma Derer-Veranstaltungstechnik in Höhe des vollen Vermietpreises dieser Anlage. Alle weitergehenden Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

    §5 Haftung des Mieters
    Der Mieter ist voll verantwortlich für jeden Schaden, der durch Nichtbeachtung der Vorschriften bzw. der Instruktionen des Vermieters entsteht und haftet für Verlust, Untergang oder Beschädigung der im Vertrag aufgeführten Geräte samt Zubehör (insbesondere Feuer- und Wasserschäden, Transportschäden, Schädigung der Mietsache während der Benutzung und Abhandenkommen der Mietsache), selbst wenn ihn kein Verschulden trifft. Der Haftungszeitraum bezieht sich auf den Zeitraum zwischen der Übergabe der Mietsache bis zur Rückgabe der Mietsache, zuzüglich eventueller Zeitüberziehungen. Der Mieter ist verpflichtet, uns während der Mietzeit auftretende Schäden oder den Verlust des Mietobjekts unverzüglich bei Derer-Veranstaltungstechnik anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verlust und dergleichen bis zur Höhe des Neuwertes der gemieteten Geräte zuzüglich etwaiger Nutzungsausfallkosten. Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen von Derer-Veranstaltungstechnik GmbH.

    IV. Kaufbedingungen

    §1 Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Derer-Veranstaltungstechnik. Bei Warenrückforderungen aufgrund von Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden ist die Derer-Veranstaltungstechnikberechtigt etwaige Abnützungen, Schäden und Wertverluste entsprechend geltend zu machen.

    §2 Lieferzeit / Lieferung
    Die Angabe von Lieferzeiten erfolgt stets unverbindlich. Sollte eine Lieferverzögerung länger als 8 Wochen dauern ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung zum Rücktritt vom noch unerfüllten Vertragsteil berechtigt. Derer-Veranstaltungstechnik ist ausdrücklich zu Teillieferungen berechtigt. Höhere Gewalt und unverschuldetes Unvermögen berechtigen Derer-Veranstaltungstechnik zum Rücktritt vom Vertrag. In diesen Fall hat der Käufer keine Ansprüche gegen die Derer-Veranstaltungstechnik. Die Lieferung erfolgt ab Lager Böbingen, auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Aufgabe der Ware zum Versand auf den Kunden über.

    §3 Anzahlung
    Die Derer-Veranstaltungstechnik hält sich vor für den Verkauf eine Anzahlung in individuell vereinbarter Höhe zu fordern.

    §4 Gefahrübergang, Erfüllungsort
    Die Gefahr geht mit Absendung auf den Käufer über. Erfüllungsort ist Böbingen.

    §5 Haftung des Verkäufers
    Sofern im Gesetz nichts anderes bestimmt ist, haftet Derer-Veranstaltungstechnik nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

    §6 Gewährleistung / Rückgabe
    Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. erkennbare Mängel müssen innerhalb von 2 Tagen nach Warenübergang schriftlich gerügt werden. Falls ein Gewährleistungsfall eintritt, so erhält der Kunde entweder Nachbesserung, Umtausch oder Warengutschrift. Vom Rückgaberecht beim Verkauf ausgeschlossen sind Gebrauchtartikel, Sonderanfertigungen sowie Verschleißartikel, Leuchtmittel und Meterware. Rücksendungen sind grundsätzlich frei an die Derer-Veranstaltungstechnik zurück zu senden und erfolgen auf Gefahr des Kunden.